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Energieausweis

Ab 1.7.2008 macht der Gesetzgeber die Einführung von Energieausweisen 
schrittweise zur Pflicht. Miet- und Kaufinteressenten sollen damit über 
voraussichtlichen Energieverbrauch und Sanierungsmaßnahmen informiert werden.

Das Problem: 

Nicht alle Objekte brauchen gleich den "Paß"
Nicht jeder Ausweis ist  auch zugelassen...

Hier erhalten Sie einen Überblick was zu beachten ist ...

Um etwas Licht in's Dunkel zu bringen lesen Sie unten stehenden Beitrag. 
Und natürlich berate ich Sie auch telefonisch und erstelle Energieausweis.

Wer braucht einen Energieausweis

Neubau von Gebäuden 
Bei Neubauten sind prinzipiell Energieausweise auszustellen. Hier sind 
sie Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Dies war aber schon lange so. 
Es ändert sich also nichts.

Bestehende Gebäude 
Bei Bestandsgebäuden wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels“ ein Energie-
ausweis benötigt, also etwa beim Verkauf, der Neuvermietung, der Verpachtung...
Bestehende Mietverhältnisse sind hiervon nicht betroffen.

Die Ausstellpflicht gilt für Wohngebäude ( EFH, ZFH, MFH ) wie auch für Nicht-
wohngebäude wie z.B. Bürogebäude, Geschäftshäuser, Hotels, Gaststätten usw.. 

Bei Beantragung von Fördermitteln für energetische Modernisierung 
wird für einige Förderprogramme ebenfalls ein Energieausweis benötigt.

  In öffentlichen Gebäuden mit Nutzfläche > 1000 m² sind Energieausweise an 
gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Gebäudeeigentümer haben die Ausstellung
eines Energieausweises entsprechend zu veranlassen.

Ab wann wird Energieausweis zur Pflicht

Bei neu zu errichtenden Gebäuden sind Energieausweise bereits jetzt
mit den Bauantragsunterlagen einzureichen. Diese Pflicht gilt auch weiterhin.

Bei Bestandsimmobilen richtet sich der Zeitpunkt nach Gebäudeart u. Baujahr.

Bei Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden
mit Baujahren vor 1965  wird  der Energieausweis
ab 1. Juli 2008 zur Pflicht. 

Bei Wohngebäuden mit Baujahren ab 1965 müssen Energieausweise im Falle 
der Neuvermietung oder des Verkaufs ab dem 1. Januar 2009 erstellt werden.

Für Nichtwohngebäude im Bestand ist der 1. Juli 2009 Stichtag.

Zu diesen Terminen müssen Sie Interessenten die Ausweise vorlegen können. 

Warten sie mit der Anfertigung also nicht bis zum letzten Tag ... 

Wegen des zu erwartenden Andrangs, speziell im Mai und Juni 2008 beauftragen 
Sie die Erstellung rechtzeitig. Die Gültigkeit beträgt immerhin 10 Jahre. 

Tipp: 
Liegen Ihnen bereits Wärmebedarfsrechnungen nach WSchV95, EnEV2002 oder 
EnEV2004 vor, können diese Unterlagen als "Ersatzausweis" verwendet werden 
wenn das Datum der Ausstellung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt. 

Welche Art von Ausweis brauche ich ?

Prinzipiell unterscheidet man Energieausweise nach Bedarf und nach Verbrauch.

Bei Bedarfsausweisen wird der mögliche Energiebedarf nach den Konstruktions-
merkmalen der Gebäudeteile ( z.B. Wandaufbau, Qualität der Fenster ) und der 
Anlagentechnik berechnet.
Es handelt sich also um theoretisch berechneten Bedarf.

Bei Verbrauchausweisen wird hingegen aus tatsächlichen Verbräuchen ( z.B. Energie-
abrechnung )auf die energetische Qualität geschlossen. Hierzu werden vorhandene
Abrechnungsdaten standort- und witterungsbereinigt, d.h. auf einen "Durchschnitts-
standort Deutschland" und einen Durchschnittswinter umgerechnet.


Leider haben Sie nicht die freie Wahl. 
Der Gesetzgeber schreibt Folgendes vor:

Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
immer nach Bedarf, da ja noch keine Abrechnungsdaten vorliegen können.

Nichtwohngebäude im Bestand: Wahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch

Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten: Wahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch

Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag nach 1.11.1977: Wahlfreiheit 

Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag  vor  1.11.1977
Es ist zu unterscheiden ob mindestens das energetische Niveau der WSchV 77 ein-
gehalten wurde oder durch spätere Sanierung erreicht wurde. Ist das Niveau der 
WSchV 77 erreicht besteht Wahlfreiheit. Ist es nicht erreicht müssen die Energie-
ausweise zwingend nach Bedarf erstellt werden. 

Hier mein Angebot

Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude

Kostenlose Objektaufnahme, auch wenn nach Verbrauch gerechnet werden kann.

Kostenlose Vorprüfung ob nach Bedarf oder Verbrauch gerechnet werden muss.

Differenziertes Preisangebot nach resultierendem Bearbeitungsumfang. 

Erst nach diesen kostenlosen Vorleistungen entscheiden Sie über Auftragserteilung.

Kosten

sind ausschließlich abhängig vom Umfang der Leistungen und Arbeitsaufwand.
Eine Aussage lässt sich somit nur nach Spezifizierung der Aufgabenstellung 
( nach persönlichem Gespräch und / oder Objektbegehung ) treffen. 

Somit ist eine allgemein gültige Preisaussage vorab nicht möglich!

Lassen Sie sich unverbindlich ein individuelles Angebot machen ...

Mein Tipp:

Schlagen Sie als Käufer 2 Fliegen mit  einer Klappe!

Kombinieren Sie als Vermieter die Erstellung des Energieausweises mit einer 
anschließenden individuellen Energieberatung, oder beauftragen Sie als Verkäufer 
gleichzeitig eine Wertermittlung. So sparen Sie insgesamt Kosten, denn es entfallen 
Doppelbesichtigungen und auch ein Teil der Berechnungen wäre schon bezahlt.


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Copyright: IPBS Matthias Naumann;  Aktualisierung: 01.04.2008