Energieausweis
Ab
1.7.2008 macht der Gesetzgeber die Einführung von Energieausweisen
schrittweise zur Pflicht. Miet- und Kaufinteressenten sollen
damit über
voraussichtlichen Energieverbrauch und Sanierungsmaßnahmen informiert
werden.
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Das
Problem: Nicht
alle Objekte brauchen gleich den "Paß"
Nicht jeder Ausweis ist auch zugelassen...
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Um
etwas Licht in's Dunkel zu bringen lesen Sie unten stehenden Beitrag.
Und natürlich berate ich Sie auch telefonisch und erstelle Energieausweis. Wer
braucht einen Energieausweis
Neubau von Gebäuden
Bei Neubauten sind prinzipiell Energieausweise auszustellen. Hier sind
sie Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Dies war aber schon lange so.
Es ändert sich also nichts.
Bestehende Gebäude
Bei Bestandsgebäuden wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels“ ein Energie-
ausweis benötigt, also etwa beim Verkauf, der Neuvermietung, der Verpachtung...
Bestehende Mietverhältnisse sind hiervon nicht betroffen.
Die Ausstellpflicht gilt für Wohngebäude ( EFH, ZFH, MFH ) wie auch für
Nicht-
wohngebäude wie z.B. Bürogebäude,
Geschäftshäuser, Hotels, Gaststätten usw..
Bei
Beantragung von Fördermitteln für energetische Modernisierung
wird für einige Förderprogramme ebenfalls ein Energieausweis benötigt.
In öffentlichen Gebäuden mit Nutzfläche > 1000
m² sind Energieausweise an
gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Gebäudeeigentümer
haben die Ausstellung
eines Energieausweises entsprechend zu veranlassen.
Ab
wann wird Energieausweis zur Pflicht
Bei neu zu errichtenden Gebäuden sind Energieausweise bereits jetzt
mit den Bauantragsunterlagen einzureichen. Diese Pflicht gilt auch
weiterhin.
Bei Bestandsimmobilen richtet sich der Zeitpunkt nach Gebäudeart u. Baujahr.
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Bei
Vermietung oder Verkauf von Wohngebäuden
mit Baujahren vor 1965 wird der Energieausweis
ab 1. Juli 2008 zur Pflicht. |
Bei Wohngebäuden mit Baujahren ab 1965
müssen Energieausweise im Falle
der Neuvermietung oder des Verkaufs ab dem 1. Januar 2009 erstellt werden.
Für Nichtwohngebäude im Bestand ist der 1. Juli 2009 Stichtag.
Zu diesen Terminen
müssen Sie Interessenten die Ausweise vorlegen können.
Warten
sie mit der Anfertigung also nicht bis zum letzten Tag ...
Wegen des zu erwartenden Andrangs, speziell im Mai und
Juni 2008 beauftragen
Sie die Erstellung rechtzeitig. Die Gültigkeit beträgt
immerhin 10 Jahre.
Tipp:
Liegen Ihnen bereits Wärmebedarfsrechnungen nach WSchV95, EnEV2002 oder
EnEV2004
vor, können diese Unterlagen als "Ersatzausweis" verwendet werden
wenn das Datum der Ausstellung nicht mehr als 10 Jahre zurückliegt.
Welche
Art von Ausweis brauche ich ?
Prinzipiell unterscheidet man Energieausweise nach Bedarf und nach Verbrauch.
Bei Bedarfsausweisen wird der mögliche Energiebedarf nach den Konstruktions-
merkmalen der Gebäudeteile ( z.B. Wandaufbau, Qualität der Fenster ) und der
Anlagentechnik berechnet. Es
handelt sich also um theoretisch berechneten Bedarf.
Bei Verbrauchausweisen wird hingegen aus tatsächlichen
Verbräuchen ( z.B. Energie-
abrechnung )auf die energetische Qualität geschlossen. Hierzu werden vorhandene
Abrechnungsdaten standort- und witterungsbereinigt, d.h. auf einen "Durchschnitts-
standort Deutschland" und einen Durchschnittswinter umgerechnet.
Leider haben Sie nicht die freie Wahl.
Der Gesetzgeber schreibt Folgendes vor:
Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:
immer nach Bedarf, da ja noch keine Abrechnungsdaten vorliegen
können.
Nichtwohngebäude
im Bestand: Wahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch
Wohngebäude
ab 5 Wohneinheiten: Wahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch
Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag nach 1.11.1977: Wahlfreiheit
Wohngebäude bis 4 WE und Bauantrag
vor 1.11.1977:
Es ist zu
unterscheiden ob mindestens das energetische Niveau der WSchV 77 ein-
gehalten wurde oder durch spätere
Sanierung erreicht wurde. Ist das Niveau der
WSchV 77 erreicht besteht Wahlfreiheit. Ist es nicht erreicht
müssen die Energie-
ausweise zwingend nach Bedarf erstellt werden.
Hier
mein Angebot
Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude
Kostenlose Objektaufnahme, auch wenn nach Verbrauch gerechnet werden kann.
Kostenlose Vorprüfung ob nach Bedarf oder Verbrauch gerechnet werden muss.
Differenziertes Preisangebot nach resultierendem
Bearbeitungsumfang.
Erst nach diesen
kostenlosen Vorleistungen entscheiden Sie über Auftragserteilung.
Kosten
sind ausschließlich
abhängig vom Umfang der Leistungen
und Arbeitsaufwand.
Eine Aussage lässt sich somit nur nach Spezifizierung der Aufgabenstellung
( nach persönlichem Gespräch und / oder Objektbegehung ) treffen.
Somit
ist eine allgemein gültige Preisaussage vorab nicht möglich!
Lassen
Sie sich unverbindlich ein individuelles Angebot machen ...
Mein
Tipp: Schlagen Sie
als Käufer 2 Fliegen mit einer
Klappe!
Kombinieren
Sie als Vermieter die Erstellung des Energieausweises mit einer
anschließenden individuellen Energieberatung, oder beauftragen Sie als Verkäufer
gleichzeitig
eine Wertermittlung. So sparen Sie insgesamt Kosten, denn es entfallen
Doppelbesichtigungen und auch
ein Teil der Berechnungen wäre schon bezahlt. |